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Aufgenommen werden nur öffentliche Veranstaltungen im Bereich der Verwaltungsgemeinschaft Rain.
Großveranstaltungen von außerhalb können ausnahmsweise berücksichtigt werden (z. B. 125 Jahre Feuerwehr, bis 20 km Umkreis).
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Bitte beachten Sie: öffentliche Feiern sind gem. Art. 19 LStVG unabhängig von dieser Meldung im Ordnungsamt der Verwaltungsgemeinschaft 1 Woche vorher anzuzeigen.
Bei Verkauf alkoholischer Getränke ist zusätzlich eine Gestattung nach § 12 Gaststättengesetz erforderlich, die 3 Wochen vor der Veranstaltung bei der Verwaltungsgemeinschaft zu beantragen ist. |
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Verein |
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Ansprechpartner |
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Straße |
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PLZ und Ort: |
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E-Mail: |
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Veranstaltung 1, Tag und Zeit |
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Veranstaltung 1, Thema |
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Veranstaltung 1, Ort |
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Veranstaltung 2, Tag und Zeit |
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Veranstaltung 2, Thema |
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Veranstaltung 2, Ort |
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Veranstaltung 3, Tag und Zeit |
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Veranstaltung 3, Thema |
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Veranstaltung 3, Ort |
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Folgende bereits gemeldeten Termine entfallen |
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Bitte mit nachstehender Schaltfläche als eMail senden! Sie können das Formular auch
ausdrucken und mittels Fax (09090/703-119) senden bzw. persönlich abgeben!
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